AGBs

§ 1 Geltung
(1) Dies ABGs gelten für den Aufnahmevertrag über die mietweise Überlassung der Räumlichkeiten sowie alle für die Gäste erbrachten Leistungen der Anbieterin.

(2) Unter-/Weitervermietungen der überlassenen Räumlichkeiten und deren Nutzung zu weiteren als den Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Anbieterin.

(3) Geschäftsbedingungen der Gäste finden ausschließlich Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn die Anbieterin sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Aufnahmevertrag
(1) Der Aufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Räumlichkeiten bestellt und zugesagt (schriftlich per Briefpost oder E-Mail) oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden sind. 

(2) Vertragspartner*innen sind Anbieterin und vertragsabschließende Gäste. 

(3) Gäste sind verpflichtet, die Antragsannahme auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Weicht diese inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erheben Gäste nicht unverzüglich Einwendungen dagegen, gilt der Inhalt als vertraglich vereinbart.

§ 3 Leistungen, Zahlung, Kaution/-Rückerstattung
(1) Die Anbieterin ist verpflichtet, die von Gästen gebuchte Räumlichkeit bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen, die in der Ausstattungsbeschreibung auf der Website und im Vertrag vereinbart wurden.
Gäste sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Räumlichkeiten belegen. Die Räumlichkeiten steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Preis für die Überlassung der Räumlichkeiten erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung der Anbieterin allgemein berechneten Preis.

(2) Gäste sind verpflichtet, die für die Überlassung der Räumlichkeit und die von ihnen in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Anbieterin zu zahlen, und zwar ausschließlich in der Währung „Euro“ und im Voraus durch Banküberweisung oder in bar wie folgt (Scheckzahlung ist ausgeschlossen):
Der Anzahlungsbetrag von 50 % auf die Übernachtungskosten ist innerhalb 5 Tage ab Buchungsbestätigung auf das im Vertrag oder der Mail mit Zahlungsaufforderung angegebene Konto zu überweisen. Die Restzahlung (50 % der Übernachtungskosten) muss bis 14 Tage vor Anreise erfolgen. Sollte die Buchung kurzfristiger statt finden, sind die gesamten Übernachtungskosten in einem Betrag zu überweisen, und sind spätestens am Anreisetag bei Übergabe des Schlüssels in bar fällig.
Kann die Anbieterin bis zum 6. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und dies schriftlich zu übermitteln. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 6. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.

(3) Der Gesamtpreis wird im Antragsannahme beidseitig vereinbart, inkl. evtl. vereinbarter Rabatte. In diesem Betrag sind bereits alle Nebenkosten enthalten. Diese setzen sich zusammen aus Kosten für Endreinigung, Wasser, Strom, Heizung, WLAN, Rundfunkbeitrag, Abfallversorgung, Versicherung, Schornsteinfeger, Anschaffung und Unterhaltung der kompletten Einrichtung, Renovierungen, etc. Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

(4) Die Anbieterin kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 50,- bis 100,- € in bar verlangen. Diese wird zurück erstattet nach rechtzeitiger Räumung der Räumlichkeiten und Herausgabe aller ausgehändigter Schlüssel nach Sichtung der Räumlichkeiten und Inventarprüfung, sofern mit den Gästen nicht etwas anderes vereinbart wurde. Für die Rückerstattung der Kaution müssen Gäste eine gültige Kontoverbindung zur Rückerstattung angeben.
Kautionsansprüche werden geltend gemacht in Fällen von Schäden an den Räumlichkeiten und/oder Inventar, bei Schlüsselverlust und fehlendem Interieur (z.B. Küchenausstattung, Kleiderbügel und Handtücher – diese sind keine „Souvenirs“) und werden entsprechend ihrer Neuerwerbs- und Beschaffungskosten (Schadensersatz, § 249 Abs. 2 BGB) von der Kaution abgezogen.
Auch erhöhter Reinigungsbedarf wird angerechnet, der sich durch z. B. Missachtung des Rauchverbots oder die Mitnahme von nicht genehmigten Tieren (siehe auch unter § 7), unsachgemäßer Nutzung von Gegenständen und Inventar ergeben kann.

§ 4 An- und Abreise, Schlüsselübergabe, verspätete Räumung
(1) Die Räumlichkeiten stehen am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung. Die Anreise kann nach rechtzeitiger Vereinbarung ab 16 Uhr flexibel gestaltet werden durch den Check-In über die Schlüsselbox (Gäste können den Schlüssel vor der Haustür mit einem Zahlen-Code erhalten). Eine Anreise vor 16 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

(2) Gäste sind verpflichtet, der Anbieterin bei der Anreise nach Aufforderung ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. 

(3) Am Abreisetag haben Gäste die Räumlichkeiten bis spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bei verspäteter Räumung hat die Anbieterin gegenüber Gästen Anspruch auf eine Zusatzzahlung in Höhe von
a) 20,- € bei einer Räumung nach 11 Uhr, aber spätestens bis 13 Uhr, oder
b) 50,- € bei einer Räumung nach 13 Uhr. 
Darüber hinaus hat die Anbieterin Anspruch auf Ersatz aller ihr aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

(4) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an die Anbieterin oder ihre Vertretung herausgegeben wurden. Hierzu können Gäste, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Räumlichkeiten hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Gäste sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür nach Zuziehen zu kontrollieren.
Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel haben Gäste der Anbieterin Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag/Stornierung
(1) Ein Rücktritt von Gästen von dem mit der Anbieterin geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Anbieterin. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn Gäste vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Anbieterin oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

(2) Gäste können, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Anbieterin auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihnen und der Anbieterin die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht von Gästen erlischt, wenn sie nicht bis zum vereinbarten Termin Ihr Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Anbieterin ausüben, es sei denn, es liegt ein Fall des Leistungsverzuges der Anbieterin oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.

(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen der Anbieterin sind Gäste zur Stornierung bis 14 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben, wobei der %-Wert die Höhe des einbehaltenen Übernachtungspreises anzeigt.
Stornierungsgebühren: Bis 14 Tage vor Anreise = 0 %, 13 bis 7 Tage vor Anreise = 30 %, 6 bis 0 Tage vor Anreise = 95 %

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber der Anbieterin erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim der Anbieterin.
Durch eine verfrühte Abreise entsteht kein Erstattungsanspruch.
Ausnahme anfallender Stornierungsgebühren liegt im Fall von höherer Gewalt vor. Dies bezieht sich auch auf den Fall von gesetzlichen Reisebeschränkungen aufgrund eines bundes- oder länderweiten Lockdowns. Berufliche Reisen, die während solcher Phasen gestattet sind, fallen nicht unter diese Entlastung.

(4) Bei einer von Gästen nicht in Anspruch genommenen Räumlichkeiten hat die Anbieterin die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räumlichkeiten sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(5) Erscheinen die Gäste am Anreisetag nicht bis spätestens 22 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. 

(6) Sofern ein Rücktrittsrecht der Gäste innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist die Anbieterin in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Interessierter nach der vertraglich gebuchten Räumlichkeiten vorliegen und die Gäste auf Rückfrage der Anbieterin auf deren Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(7) Ferner ist die Anbieterin berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere von der Anbieterin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) die Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Anzahl der Gäste oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von nicht gestatteten Tieren, gebucht wurde,
c) die Räumlichkeiten zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) die Anbieterin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen der Anbieterin in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Anbieterin zuzurechnen ist.

(8) Die Anbieterin hat Gästen von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat die Anbieterin bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch die Anbieterin entsteht kein Anspruch der Gäste auf Schadensersatz. Gäste haben der Anbieterin alle von ihr zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

§ 6 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Mängel an den Leistungen auftreten, wird sie sich bei Kenntnis durch Gäste bemühen, Störungen oder Mängel zu beseitigen. Gäste sind verpflichtet, das ihnen Zumutbare beizutragen, um Störungen oder Mängel zu beseitigen und den möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für Wertgegenstände, die Gäste in der Räumlichkeiten verwahren und/oder hinterlassen, haftet die Anbieterin nicht (sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB) und schließt eine Haftung der Anbieterin nach diesen Vorschriften damit ausdrücklich aus.
Bei der Anmietung eines Zimmers in Verbindung mit der Nutzung von Gemeinschaftsräumen gilt insbesondere: Es wird keine Haftung übernommen für in den Gemeinschaftsräumen abgestellten Gegenstände, Lebensmitteln, Kleidung etc.

(3) Gäste haftet für alle Schäden, die sie, ihre Mitreisenden oder Besucher in dem Haus der Räumlichkeiten, in der Räumlichkeiten und/oder am Inventar der Räumlichkeiten schuldhaft verursacht haben. Es wird den Gästen empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese sind verpflichtet, der Anbieterin Schäden unverzüglich anzuzeigen, insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

(4) Die Nutzung des Außenbereiches insbesondere die Sitzgelegenheiten erfolgt auf eigene Gefahr. Das gilt besonders für das Betreten des Gartens und der dort angelegten Wege. (Arbeits-) Gerätschaften, die dort ggf. liegen, sind weiträumig zu umgehen. Eltern achten auf und haften für ihre Kinder.

Im Winter ist darauf zu achten, geräumte/gestreute Wege zu nutzen.

(5) Die Anbieterin haftet nicht für die Leistungs-Bereitstellung Dritter. Ersatzansprüche bei z. B. technischem Ausfall des DSL-Anschlusses sind ausgeschlossen.


§ 7 Hausordnung (allgemeine Rechte und Pflichten)
(1) Die Gäste haben die ihnen überlassenen Räumlichkeiten und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts bemerkt werden und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in zu melden. 

(2) Sie sind zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22 Uhr bis 8 Uhr gilt Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohnende und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke zu stellen.
Für die Dauer der Überlassung der Räumlichkeiten sind Gäste verpflichtet, bei Verlassen der Räumlichkeiten Fenster und Türen zu schließen, Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte aus zu schalten.

(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Räumlichkeiten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Dafür kann die Anbieterin einen angemessenen Aufpreis verlangen. 
Die angebotenen Räumlichkeiten sind generell NICHT für große Tiere (z. B. große Hunderassen) geeignet. Vor der Buchung ist daher die Rasse und Größe des Tieres anzugeben. Die Ebene für Tiere ist ausschließlich der Boden. Sie dürfen sich nicht auf Möbeln (z. B. Sofa oder Bett) aufhalten. Das Badezimmer ist für sie ebenso tabu.
Gäste bringen für ihr Tier als Schlaf- und Liegefläche eine geeignete Schlafdecke, Kissen oder Korb selbst mit. In der Räumlichkeit befindet sich eine Boden-Schutzmatte mit rutschsicherem Fress- und Trinknapf, die für die Fütterung benutzt werden müssen. Dies ist unerlässlich, weil der alte Holzboden Zwischenräume hat, die schlecht zu reinigen sind. Bei größeren Rassen müssen Nassfutter-Mahlzeiten ausschließlich außerhalb des Hauses gegeben werden.
Bei Regen und Schnee ist das Fell des Hundes vor dem Betreten des Treppenhauses mit einem Handtuch, das Gäste selbst mitbringen oder nach Absprache von der Anbieterin für diesen Fall zur Verfügung gestellt wird, zu trocknen (also keinesfalls dafür eines der Handtücher benutzen, die Gästen für die eigene Körperpflege oder Reinigung des Geschirrs zur Verfügung stehen).
Hunde dürfen sich nur im Hauptraum der Ferienwohnung und im Außenbereich aufhalten. Aus Allergikerschutzgründen sind das evtl. mit gemietete Doppelzimmer sowie das Badezimmer für sie verboten!
Bei falschen Angaben, z. B. bei der Angabe der Hunderasse und Größe des Hundes, hat die Anbieterin dementsprechend das Recht, Gäste vor die Entscheidung zu stellen, die Unterkunft entweder ohne die Hunde zu beziehen oder sich eine andere Unterkunft zu suchen. Es gilt hier § 5 Abs. 7, entsprechend verbunden mit den geltenden Stornierungsgebühren in Abs. 3.
Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin untergebracht, kann diese zusätzlich eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 60,- € (netto) in Rechnung stellen.

(4) In den Räumlichkeiten gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann die Anbieterin eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 30,- € (netto) in Rechnung stellen. 
Rauchen ist nur im Außenbereich erlaubt. Es stehen dafür Aschenbecher zur Verfügung.

(5) Die Internetnutzung ist nach Abschluss einer Internetnutzungsvereinbarung mit Angabe der Passnummer gestattet (siehe § 4 Abs. 3), soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Es dürfen keine kostenpflichtigen Leistungen wie Abonnements, Glücks- und Gewinnspiele etc., Abschluss von Verträgen über kostenpflichtige Leistungen und Gegenstände vorgenommen werden. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein die Gäste.

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Räumlichkeiten nicht erlaubt. Die Gäste haften für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei. Sie sind außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(7) Die Anbieterin hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Räumlichkeiten, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange der Gäste ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Die Anbieterin wird die Gäste über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihr nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

(8) Die Gäste sollen sich an das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zur Mülltrennung halten. Es stehen entsprechende Abfallbehältnisse bereit für Papier, Verpackungsmüll (Grüner Punkt), Glas und Restmüll. Verschmutzungen und Müllabladen von öffentlichen Bereichen des Hauses oder Grundstücks sind untersagt.

(9) Die Haustür wird aus Brandschutzgründen zu keiner Zeit von innen abgeschlossen.

(10) Die Grundstücksgrenze zum Nachbarn der Erzbergstr. 5 verläuft ohne Zaun (diese Grenze ist in der ausliegenden Infomappe bildlich dokumentiert). Gäste dürfen diese Grenze nicht ohne ausdrückliche Aufforderung der Nachbarn überschreiten.

(11) Die Handtücher sind für die Nutzung innerhalb des Hauses gedacht. Badehandtücher, z.B. für Schwimmbad-Besuche, sind von Gästen selbst mitzubringen oder nach Absprache von der Anbieterin auszuleihen.

§ 8 Datenschutz
Die von Gästen angegebenen persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich. Weitere Information entnehmen Sie bitte der separaten Seite der Datenschutzerklärung.

§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch Gäste sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist 64658 Fürth, Deutschland. Allgemeiner Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Fürth/Odw.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.